„Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 PflVG gilt:
„Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, diese Ersatzansprüche auch gegen den „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ (Entschädigungsfonds) geltend machen,
1. …
2. …
2a. …
3. …
4. wenn die Versicherungsaufsichtsbehörde den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des leistungspflichtigen Versicherers stellt oder, sofern der Versicherer seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine vergleichbare Maßnahme ergriffen wird.“)
Insolvenz der Gefion Finans A/S
Der dänische Maritime and Commercial High Court hat am 7. Juni 2021 das Insolvenzverfahren über Gefion eröffnet.
Verkehrsopfer, die durch ein bei der Gefion versichertes in Deutschland zugelassenes Kfz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschädigt wurden, können ihren Anspruch bei der Verkehrsopferhilfe anmelden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.