Der dänische Maritime and Commercial High Court hat am 7. Juni 2021 das Insolvenzverfahren über Gefion eröffnet.
Verkehrsopfer, die durch ein bei der Gefion versichertes in Deutschland zugelassenes Kfz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschädigt wurden, können ihren Anspruch bei der Verkehrsopferhilfe anmelden.
Bitte nutzen Sie dazu unser Schadenmeldeformular und senden Sie dieses ausgefüllt nebst Unterlagen an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse:
Sollten Sie Ihren Schaden zuvor bei der Broadspire by Crawford & Company GmbH angemeldet haben, geben Sie bitte zusätzlich deren Aktenzeichen an.
Achtung: Die Verkehrsopferhilfe ist auch in diesen Fällen nachrangig eintrittspflichtig – es gelten die Einschränkungen des § 12 Abs. 1, Satz 2 bis 5:
Das gilt nur, soweit der Ersatzberechtigte (…) glaubhaft macht, dass er weder (…) von einem Schadensversicherer oder einem Verband von im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Haftpflichtversicherern Ersatz seines Schadens zu erlangen vermag. Die Leistungspflicht des Entschädigungsfonds entfällt, soweit der Ersatzberechtigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens nach den Vorschriften über die Amtspflichtverletzung zu erlangen, oder soweit der Schaden durch Leistungen eines Sozialversicherungsträgers, durch Fortzahlung von Dienst- oder Amtsbezügen, Vergütung oder Lohn oder durch Gewährung von Versorgungsbezügen ausgeglichen wird. Im Falle einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung geht abweichend von § 839 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Ersatzpflicht auf Grund der Vorschriften über die Amtspflichtverletzung der Leistungspflicht des Entschädigungsfonds vor. Die Leistungspflicht des Entschädigungsfonds entfällt ferner bei Ansprüchen wegen der Beschädigung von Einrichtungen des Bahn-, Luft- und Straßenverkehrs sowie des Verkehrs auf Binnenwasserstraßen einschließlich der mit diesen Einrichtungen verbundenen Sachen, sowie wegen der Beschädigung von Einrichtungen der Energieversorgung oder der Telekommunikation.