Entschädigungsstelle

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. wurde im Jahre 1963 von allen Autohaftpflichtversicherern, die dem früheren HUK-Verband angehörten, gegründet: Mit Wirkung vom 1.1.1966 wurde ihm die Stellung des gesetzlichen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und seit dem 1.1.2003 die Stellung der Entschädigungsstelle jeweils mit seiner Zustimmung zugewiesen.

Mit Wirkung vom 01.01.2003 nimmt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. die Aufgaben der Entschädigungsstelle nach der Richtlinie 2000/26/EG (4. KH-Richtlinie) wahr. Durch die Regelungen der 4. KH-Richtlinie soll die Abwicklung eines im europäischen Ausland erlittenen Unfalls erleichtert werden. Zu diesem Zweck sind im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nationale Entschädigungsstellen eingerichtet worden. Sie dienen als „Auffangbecken“, sofern die Regulierung des Schadens auf den „regulären“ Wegen gescheitert ist und sichern somit die Ansprüche des Geschädigten.

Die gesetzlichen Regelungen der nationalen Entschädigungsstelle finden sich in §§ 12a und b sowie § 13a PflVG. Sie ist eintrittspflichtig, wenn entweder der zuständige Versicherer oder dessen Schadenregulierungsbeauftragter nicht binnen einer Frist von drei Monaten den Schaden reguliert haben oder auf das Schadenersatzbegehren des Geschädigten nur unzureichend eingegangen sind. Darüber hinaus tritt sie ein, wenn der zuständige ausländische Versicherer keinen Schadenregulierungsbeauftragten im Inland benannt hat. Das gilt auch, wenn weder der zuständige Versicherer noch das den Schaden verursachende Kfz bzw. der Anhänger innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfallereignis zu ermitteln sind.

Art und Umfang des Schadenersatzes richtet sich in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.

Die Regulierung der Schäden wird von der Entschädigungsstelle an Unternehmen abgegeben, die sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Unfalllandes auskennen. Sofern ein Geschädigter gegen die Entscheidungen der Entschädigungsstelle vorgehen will, steht ihn hierzu der ordentliche Rechtsweg offen.

Anträge können formlos oder mittels des Schadenmeldeformulars der Entschädigungsstelle gestellt werden.